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Tickets
12. Göttinger Forum IT-Recht 2026


Ihr Ticket zu spannenden und innovativen Vorträgen aus dem Bereich des Datenschutz- und IT-Rechts sowie einem Netzwerk der führenden Juristen aus diesen Bereichen.
 

 

Die Veranstaltung

Die Digitalisierung ist branchenübergreifend ohne Zweifel ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Zugleich steht die Digitalisierung aus rechtlicher Sicht für eine Vielzahl von neuen Rechtsbeziehungen, die funktionsfähig ausgestaltet sein müssen. Genau aus diesem Grund ist die Erarbeitung praxistauglicher und effektiver Lösungskonzepte eine der zentralen Herausforderungen für Rechtsexperten/innen aus Wissenschaft, Praxis und Politik. Die Mission des Göttinger Forum IT-Recht ist es für diesen Austausch eine zentrale Plattform zu sein. Als Teilnehmer des Göttinger Forum IT-Recht erhalten Sie die Möglichkeit bei der Entwicklung und Diskussion moderner rechtlicher Lösungsansätze von der Expertise namenhafter Referenten aus der Anwaltspraxis, den Behörden, der Politik  und Wissenschaft aktiv mitzuwirken. Sie profitieren von einem starken Netzwerk führender Juristen aus Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen, Datenschutzbeauftragten, Behördenmitarbeitern und Politikern aus dem IT- und Datenschutzrecht. 

 

Tagungsgebühr
 

Slots Datenwirtschaft und KI | Donnerstag, 12.02.2026

249 € (+ 29,50 € Catering bei Präsenz)

 

Slot Datenschutz und Cybersecurity | Freitag, 13.02.2026

249 € (+ 29,50 € Catering bei Präsenz)

 

Kombiticket für beide Tage

399 € (+ 59 € Catering bei Präsenz)

 

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen/Studierende/ Referendar*innen:

50 % auf alle Ticketpreise (außer Catering)

Eine Bescheinigung nach § 15 FAO wird ausgestellt. Hierfür wird die ständige Teilnahme an der Veranstaltung kontrolliert.


Stornierung

 

  • Stornierung bis zum 31.01.2026 gegen eine Bearbeitungspauschale von 50,- €

  • Stornierung bis zum 09.02.2026 gegen eine Bearbeitungspauschale von 50 % der Teilnahmegebühr, nach dem 09.02.2026 fällt die volle Teilnahmegebühr an

  • Eine Vertretung angemeldeter Personen durch Dritte ist nach Meldung jederzeit möglich.

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